AGB I
AGB I
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Abs. 1

Die BPC Dipl.-Kfm. Manfred Baumeister PersonalConsulting (nachfolgend Baumeister Personalberatung genannt) erbringt als Auftragnehmer ihre Leistungen grundsätzlich nur zu ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Beratung des Auftraggebers bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer und/oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben ist, insbesondere in den Bereichen:

  • Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften im Wege der anzeigengestützten Suche, der Direktsuche / Executive Search, des kombinierten Suchverfahrens oder des BPC-RESEARCH-SERVICE;
  • Karriere- / Bewerbungsberatung (einschließl. BPC-ONLINE-BEWERBUNGSBERATUNG);
  • Outplacement-Beratung;
  • Vergütungsberatung.

Abs. 2

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur in Ausnahmefällen Anwendung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Abs. 1

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte und im Vertrag genauer bezeichnete Beratungstätigkeit. Die Leistungen der Baumeister Personalberatung sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.

Abs. 2

Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Baumeister Personalberatung Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft durch einen schriftlichen Bericht abzulegen, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratungsleistung wiedergibt. Soll die Baumeister Personalberatung einen umfassenden, schriftlichen Bericht – insbesondere zur Vorlage an Dritte – erstellen, so muss dies gesondert vereinbart werden.

Abs. 3

Die Baumeister Personalberatung führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets bezogen auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers durch.

Abs. 4

Die Baumeister Personalberatung ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Situation des Auftraggebers richtig und vollständig wiederzugeben. Vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln der Wissenschaft und der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in nachvollziehbarer und verständlicher Art und Weise.

Abs. 5

Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die Baumeister Personalberatung zur Ausführung des Auftrags sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen; in einem solchen Fall bleibt die Baumeister Personalberatung dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet.

Abs. 6

Im Rahmen der Auftragserfüllung setzt die Baumeister Personalberatung nur ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter ein, die sie während der Auftragsausführung fortlaufend kontrolliert. Die Baumeister Personalberatung entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie im Rahmen der Auftragsausführung einsetzt oder austauscht.

§ 3 Leistungsänderungen

Abs. 1

Die Baumeister Personalberatung ist verpflichtet, Änderungswünschen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten – insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung – zumutbar ist.

Abs. 2

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Vgl. § 12 AGB).

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Abs. 1

Das Entgelt für die von der Baumeister Personalberatung zu erbringenden Dienstleistungen wird als Festpreis schriftlich vereinbart. Die Höhe des Festpreises ergibt sich aus dem aktuellen und auf der Internet-Präsenz veröffentlichten Leistungsangebot der Baumeister Personalberatung. Ein nur im Erfolgsfall bzw. ein nach dem Grad des Erfolges zu zahlendes Honorar ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist lediglich der von der Baumeister Personalberatung angebotene BPC-RESEARCH-SERVICE.

Abs. 2

Sofern nicht anders vereinbart, hat die Baumeister Personalberatung neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Schaltung von Anzeigen in den Medien, Reisekosten des Beraters, Vorstellungskosten der Kandidaten und Gebühren für Telekommunikations- und Postdienste. Diese Kosten werden dem Auftraggeber entweder zum Selbstkostenpreis auf der Grundlage von Einzelnachweisen oder als Kostenpauschale in Rechnung gestellt.

Abs. 3

Im Bereich der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften wird das in Abs. 1 genannte Honorar entsprechend dem Projektfortschritt in zwei Raten fällig. Eine erste Rate (1/3 des Auftragsvolumens) wird unmittelbar nach Auftragserteilung fällig. Die zweite Rate (2/3 des Auftragsvolumens) wird nach Projektabschluss fällig. Die in Abs. 2 genannten Auslagen werden ebenfalls nach Projektabschluss fällig. Der Anspruch der Baumeister Personalberatung auf das Honorar und die Erstattung der Auslagen entsteht auch, wenn sich der Auftraggeber und der jeweilige Kandidat nicht auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages einigen können bzw. wenn der Arbeitsvertrag noch vor Arbeitsantritt aufgelöst wird. Der Anspruch auf Honorar und Erstattung der Auslagen entsteht auch in voller Höhe bei Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder eines Teilzeitarbeitsverhältnisses.

Abs. 4

Ansonsten sind die Einzelheiten der Zahlungsbedingungen im jeweiligen Vertrag geregelt. Alle Forderungen der Baumeister Personalberatung sind mit Rechnungsstellung fällig und sofort ohne Abzüge zahlbar.

Abs. 5

Sollte der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug geraten, so werden ab dem 14. Tag nach Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.

Abs. 6

Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Abs. 1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Baumeister Personalberatung zu unterstützen und in seinem Zuständigkeitsbereich alle zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen bzw. bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Abs. 2

Auf Verlangen der Baumeister Personalberatung hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 6 Haftung

Abs. 1

Die Baumeister Personalberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen und sonstigen Informationen, die ihr von den jeweiligen Kandidaten oder über die jeweiligen Kandidaten zur Verfügung gestellt worden sind.

Abs. 2

Die Haftung der Baumeister Personalberatung bleibt ansonsten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 7 Gewährleistung

Bei ihrer Tätigkeit gewährleistet die Baumeister Personalberatung ein sachgerechtes Vorgehen; insbesondere im Bereich der Kandidatensuche und -auswahl. Die Baumeister Personalberatung steht nicht dafür ein, dass ein von ihr nach sachgerechtem und methodischem Vorgehen ausgewählter und empfohlener Kandidat alle vom Auftraggeber in den Kandidaten gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte (Arbeits-)Ergebnisse erzielt.

§ 8 Kündigung

Abs. 1

Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

Abs. 2

Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Kündigung der Schriftform.

§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen

Abs. 1

Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Baumeister Personalberatung ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr überlassenen Unterlagen.

Abs. 2

Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Baumeister Personalberatung alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Ausführung des Auftrags übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien.

Abs. 3

Die Pflicht der Baumeister Personalberatung zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt grundsätzlich drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; sofern die Baumeister Personalberatung schriftlich zur Abholung der Unterlagen aufgefordert hat, bereits sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung.

§ 10 Treuepflicht

Abs. 1

Die Parteien verpflichten sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere informieren sie sich untereinander unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf des Projekts auftreten und Einfluss auf die Projektdurchführung haben können.

Abs. 2

Die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die bei der Baumeister Personalberatung im Rahmen der Durchführung des Auftrags tätig sind oder waren, ist vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen.

§ 11 Vertraulichkeit

Abs. 1

Die Baumeister Personalberatung ist – zeitlich unbegrenzt – verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte, die nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

Abs. 2

Die Baumeister Personalberatung verpflichtet alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Bestimmung.

Abs. 3

Die Baumeister Personalberatung ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 12 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

§ 13 Wirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) oder zur Aufhebung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle vertragsrechtlichen Streitigkeiten ist der Sitz der Baumeister Personalberatung, sofern der Auftrag von einem Unternehmen, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden ist.

Kontakt / Anschrift

BPC

Diplom-Kaufmann

Manfred Baumeister

PersonalConsulting

Schumannstraße 17

D-53340 Meckenheim / Bonn

Tel.: +49 - (0) 22 25 - 70 79 54

Mobil: +49 - (0) 178 - 5 23 93 82

Fax: +49 - (0) 32 - 223 358 633

E-Mail: info@pb-baumeister.de

Internet: www.pb-baumeister.de

Aktuelles

Neu: Auf Wunsch unserer Kunden haben wir das Leistungsangebot unserer Personalberatung erweitert. Wir bieten Ihnen nunmehr - insb. im Bereich des Executive Search - zusätzlich den

BPC-RESEARCH-SERVICE

an.

Für weitere Anregungen ist unsere Personalberatung stets dankbar!

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